- Mittwoch 30. September 2009, 10:44
#16424
Noch mal zum Mitschreiben...
Steuersätze und Bemessungsgrundlage
Der Regelsteuersatz bei der Einfuhr beträgt 19 % der Bemessungsgrundlage und ermäßigt sich auf 7 % bei bestimmten Waren (z.B. Lebensmittel, Bücher, Zeitungen, Kunstgegenstände Sammlungsstücke sowie orthopädische Apparate und Vorrichtungen).
Bemessungsgrundlage (§ 11 UStG)
Bemessungsgrundlage für die Erhebung der Einfuhrumsatzsteuer ist grundsätzlich der Zollwert (§ 11 Abs. 1 UStG).
Für die Ermittlung der Bemessungsgrundlage der Einfuhrumsatzsteuer finden also grundsätzlich die jeweiligen Vorschriften über den Zollwert aus dem Zollkodex Anwendung.
Diesem Betrag sind folgende Kosten hinzuzurechnen, soweit sie nicht bereits darin enthalten sind (§ 11 Abs. 3 UStG):
+ im Ausland geschuldete Beträge an Einfuhrabgaben, Steuern und sonstige Abgaben (z.B. gezahlte, drittländische Ausfuhrzölle),
+ Beträge an Zöllen und andere EG-Einfuhrabgaben sowie besondere Verbrauchsteuern, z.B. auf Mineralöle oder Tabakwaren, die auf die eingeführten Gegenstände anfallen,
+
Beförderungskosten von der EG-Grenze bis zum ersten Bestimmungsort im Gemeinschaftsgebiet, also dem Ort, an dem die grenzüberschreitende Beförderung endet.
Beispiel:
Eine Maschine aus den Vereinigten Staaten soll in den zoll- und steuerrechtlich freien Verkehr übergeführt werden. Der Transport erfolgt auf dem Seeweg über Boston und Rotterdam (maßgebender Ort für die Ermittlung des Zollwertes) nach Berlin.
Folgende Werte werden in Rechnung gestellt:
Ab-Werk-Rechnungspreis 10.000 Euro
Frachtkosten bis Rotterdam 1.200 Euro
Beförderungskosten Rotterdam-Berlin 300 Euro
fiktiver Zollsatz 2 %
EUSt-Satz 19 %
Ermittlung des Zollwertes: Ab-Werk-Rechnungspreis 10.000 Euro
+ Beförderungskosten bis Rotterdam 1.200 Euro
= Zollwert 11.200 Euro
Berechnung des Zollbetrages: Zollwert x Zollsatz = Zollbetrag
11.200 Euro x 2 % = 224,00 Euro Zoll
Ermittlung des EUSt-Wertes: Zollwert 11.200 Euro
+ Zollbetrag 224 Euro
+ Beförderungskosten innerhalb der EG 300 Euro
= Bemessungsgrundlage für die EUSt 11.724 Euro Berechnung des EUSt-Betrages: EUSt-Wert x EUSt-Satz = EUSt-Betrag
11.724 Euro x 19 % = 2.227,56 Euro EUSt
Einfuhrabgaben insgesamt: 224,00 Euro Zoll
2.227,56 Euro EUSt
2.451,56 Euro
© Bundesministerium der Finanzen
Quelle:
http://www.zoll.deStand: 29.12.2006