Stammtisch

Zollgebühren

Hier könnt Ihr über alles Plaudern.

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von Andreas
#16002 Stimmt.
Bestelle auch viel in China und USA.
Es geht nur nach den Warenwert.

Gruß
RC Car - Ferngesteuerte Autos
von RC Cafe
#16002-ad
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von sodele
#16008 Hmmmm,

das ist ja der hammer. Nunja bei mir ist das nun schon ne Weile her.
Glaube kaum das ich da noch Chancen habe das Geld zurück zubekommen.

gruß
Matze
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von oxo
#16344 Ich konnte das hier nicht so stehen lassen, auch wenn Trojans Schwiegereltern ZollMA sind. ;)

Vielleicht hilft die grafische Darstellung im folgenden Link zum besseren Verständnis.

http://www.zoll.de/c0_reise_und_post/b0 ... index.html
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von oxo
#16424 Noch mal zum Mitschreiben...

Steuersätze und Bemessungsgrundlage

Der Regelsteuersatz bei der Einfuhr beträgt 19 % der Bemessungsgrundlage und ermäßigt sich auf 7 % bei bestimmten Waren (z.B. Lebensmittel, Bücher, Zeitungen, Kunstgegenstände Sammlungsstücke sowie orthopädische Apparate und Vorrichtungen).

Bemessungsgrundlage (§ 11 UStG)

Bemessungsgrundlage für die Erhebung der Einfuhrumsatzsteuer ist grundsätzlich der Zollwert (§ 11 Abs. 1 UStG).
Für die Ermittlung der Bemessungsgrundlage der Einfuhrumsatzsteuer finden also grundsätzlich die jeweiligen Vorschriften über den Zollwert aus dem Zollkodex Anwendung.

Diesem Betrag sind folgende Kosten hinzuzurechnen, soweit sie nicht bereits darin enthalten sind (§ 11 Abs. 3 UStG):
+ im Ausland geschuldete Beträge an Einfuhrabgaben, Steuern und sonstige Abgaben (z.B. gezahlte, drittländische Ausfuhrzölle),
+ Beträge an Zöllen und andere EG-Einfuhrabgaben sowie besondere Verbrauchsteuern, z.B. auf Mineralöle oder Tabakwaren, die auf die eingeführten Gegenstände anfallen,
+ Beförderungskosten von der EG-Grenze bis zum ersten Bestimmungsort im Gemeinschaftsgebiet, also dem Ort, an dem die grenzüberschreitende Beförderung endet.

Beispiel:
Eine Maschine aus den Vereinigten Staaten soll in den zoll- und steuerrechtlich freien Verkehr übergeführt werden. Der Transport erfolgt auf dem Seeweg über Boston und Rotterdam (maßgebender Ort für die Ermittlung des Zollwertes) nach Berlin.
Folgende Werte werden in Rechnung gestellt:

Ab-Werk-Rechnungspreis 10.000 Euro
Frachtkosten bis Rotterdam 1.200 Euro
Beförderungskosten Rotterdam-Berlin 300 Euro
fiktiver Zollsatz 2 %
EUSt-Satz 19 %

Ermittlung des Zollwertes: Ab-Werk-Rechnungspreis 10.000 Euro
+ Beförderungskosten bis Rotterdam 1.200 Euro
= Zollwert 11.200 Euro

Berechnung des Zollbetrages: Zollwert x Zollsatz = Zollbetrag
11.200 Euro x 2 % = 224,00 Euro Zoll

Ermittlung des EUSt-Wertes: Zollwert 11.200 Euro
+ Zollbetrag 224 Euro
+ Beförderungskosten innerhalb der EG 300 Euro
= Bemessungsgrundlage für die EUSt 11.724 Euro


Berechnung des EUSt-Betrages: EUSt-Wert x EUSt-Satz = EUSt-Betrag
11.724 Euro x 19 % = 2.227,56 Euro EUSt

Einfuhrabgaben insgesamt: 224,00 Euro Zoll
2.227,56 Euro EUSt
2.451,56 Euro

© Bundesministerium der Finanzen
Quelle: http://www.zoll.de
Stand: 29.12.2006
von Trojan999
#16480 Genau so ist es. Aber das schnallen ja nichtmal, einige Beamten beim Zoll, obwohl es zum Änderungszeitpunkt, eine schriftliche Dienstanweisung gab. In der wurden die Beamten extra drauf hingewiesen, die neuen Reglungen einzuhalten.

Die Gesetzesgrundlagen wurden 2008 geändert, dadurch sind oxo`s Angaben in seinem letzten Post leider ungültig geworden.

Die aktuellen Bestimmungen wurden vorher schon gepostet. Nur an diese Bestimmungen muß man sich halten, bzw. müssen eingehalten werden.
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von sodele
#27401 HI,

muss hier die Diskussion nochmal aufnehmen.
Und zwar hatte ich kurz vor Weihnachten noch nen Paket aus den USA erhalten.

Zollwert waren 59,70 Euro inkl. Versand und darauf musste ich 4,7% ZOLLEU und 19% EUST bezahlen.

Hatte mit dem Zollbeamten ein längeres Gespräch wegen den Versandkosten allerdings half das alles nichts und ich musste die Gebühren auf die Versandkosten mitbezahlen.

Da ich heute wieder zum Zoll muss und der Warenwert inkl. Versand wieder über der 22€ Marke liegt werde ich auch hier wieder nachzahlen müssen.
Es sei denn es kann mir jemand mal den entsprechenden Gesetzestext verlinken in dem steht das auf die Versandkosten keine Zollgebühren erhoben werden.

gruß
Matze
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von tripleseven
#27406 War denn ersichtlich, wie hoch der Warenwert alleine und die Versandkosten waren?
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von Stefan01
#27446 Guck doch mal da:

http://www.zoll.de/b0_zoll_und_steuern/index.html

Dort unter EInfuhrumsatzsteuer dürftest du eigentlich fündig werden... Du kannst dann auch gleich den Leuten vom Zoll ihre eigene Website präsentieren. :lol:
vonRC-tuner
#27569