Stammtisch

Zollgebühren

Hier könnt Ihr über alles Plaudern.

Benutzeravatar
von Dogfighter
#15923 Hallo Leute,

musste heute zum Zoll und ein Päckchen abholen was aus China kam.
Da hier ja auch schon öfters über Zollgebühren diskutiert wurde habe ich mich
heute mal schlau gemacht. :$

Bis 22€ ist Zoll und Steuerfrei, bei Geschenken bis 45€.
Ab 22€ bis 150€ bezahlt man 19% Mehrwertsteuer aber keine Zollgebühren.
Ab 150€ bezahlt man 19% Mehrwertsteuer und Zollgebühren.
Die Zollgebühren liegen zwischen 2% bis 20% und mehr, hängt von der Wahre ab, ist
von der EU geregelt.

Gruß

Mike
RC Car - Ferngesteuerte Autos
von RC Cafe
#15923-ad
Benutzeravatar
von Dogfighter
#15935
Benutzeravatar
von Supernanny
#15938 Hallo Dogfighter

Frage deßhalb, weil ich es anders in Erinnerung hatte.
Hab´s gerade mal ausgegoogelt und unter http://www.zolltarifnummern.de/zollgebuehren.php?lang=de heißt es: ".... mit Versand ...." ????

Danke für Deine Info

Gruß
Supernanny
Benutzeravatar
von Dogfighter
#15939 Jo,

da hast du recht, man da hab ich ja heute ein ganz Doofen gefunden beim Zoll. :rofl: :rofl: :rofl:
Benutzeravatar
von Supernanny
#15946 .... wobei ich sagen muß .... unter Punkt 4 auf der besagten Seite steht etwas von ".... bei Privatpersonen .... nur auf den Warenwert, nicht auf die Transportkosten ...."

Na da soll doch einer schlau draus werden :headbang:
Benutzeravatar
von sodele
#15957 HI,

ich hatte auch mal ne Bestellung von Klamotten und Schuhe aus den USa bekommen und da sind Versandkosten mit berücksichtigt worden.

Hatte da auch nochmal beim Zoll nachgefragt weil mir das doch nen bisschen Komisch vor kam.
Aber der Zollbeamte meinte nur das dies alles seine Richtigkeit hat und Zollgebühren auch auf die Versandkosten fallen.

gruß
Matze
Benutzeravatar
von Hausarzt
#15959 bis WARENWERT 22€ ist alles frei... ab 22€ WARENWERT werden steuern fällig auf WARE UND VERSAND...
Benutzeravatar
von oxo
#15965 Erst mal ist Steuerrecht Landesrecht und nicht durch die EU geregelt.
Die Einfuhrumsatzsteuer wird auf Haupt und Nebenleistung erhoben, also Ware und Versand.
Wenn die Ware als Spielzeug bzw. maßstabsgetreu verkleinerte Auto/Ersatzteile deklariert ist, liegt der Zollwert zwischen 2,3 und 4% bzw. Zollbefreit. Nach einem Sinn muß man da nicht suchen, den gibt auch nicht :rofl:
Ach und Zoll fällt auch nur an, wenn die Ware aus einem Drittland also ausserhalb der EU kommt.
von Trojan999
#16001 Genau so ist es, MwSt. und Zollgebühren dürfen nur auf den reinen Warenwert berechnet werden.

Das ist nunmal so, und da gibt es nichts drann zu rütteln. Habe eben nochmal mit meinen Schwiegereltern telefoniert, die beide beim Zoll arbeiten, um mich nochmal zu vergewissern.

Wenn der Zollbeamte das gegenteil behauptet, liegt er falsch und sollte sich mal richtig informieren. Sollte es nix bringen, und er besteht auf "seine richtige" Berechnung, dann auf jeden Fall den Betrag nur unter Vorbehalt bezahlen (muss auf der Quittung vermerkt werden), und schnellstmöglich Wiederspruch gegen den Steuerbescheid einlegen.
Der Fall wird dann von einer übergeordneten Stelle geprüft, und das zuviel gezahlte Geld wird zurückerstattet. Sollten sich solche Wiederspruchsfälle bei dem Beamten häufen, muss er mit dienstrechtlichen Konsequenzen rechnen.
Es lassen sich aber viel zu viele Menschen, von den fadenscheinigen Rechtfertigungen, der Zollbeamten, beeindrucken.
Zuletzt geändert von Trojan999 am Freitag 25. September 2009, 20:57, insgesamt 1-mal geändert.