Stammtisch

Online Shops unterlaufen die gesetzlichen Garantiebestimmung

Hier könnt Ihr über alles Plaudern.

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von Almadi
#84634 Hallo Leute,
ich habe sehr viel gute Erfahrungen mit Onlineshops gemacht, aber in letzter Zeit auch mit einem Laden Ärger.

Ich habe ein Teil bestellt, dass
1. Vermutlich schon gebraucht war
2. Nach einigen Tagen den Geist aufgab.

Jetzt will sich der Händler vor der Garantie drücken, in dem er mir schreibt, ich solle ihm den Einbau durch einen Fachmann nachweisen, sonst wäre die Garantie erloschen!

Unglaublich, oder? Es steht nichts dergleichen auf seinen Verkausseiten oder in den AGB´s. Das wundert mich auch nicht, weil es ein klarer Verstoß gegen die Gewärleistung wäre.
So etwas nennt man auch "Knebelverträge" und die sind sittenwidrig.

Habt Ihr auch schon so etwas erlebt? Wenn das umsich greift, können wir nichts mehr kaufen und selbst einbauen.

Ich überlege schon, wie ich gegen den vorgehe. Erstmal bekommt er eine Frist und wenn nach 14 Tagen nichts passiert, buche ich den gezahlten Betrag über PayPal erst mal zurück.

Ich bin vielleicht stinksauer :devil:
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von andi84
#84637 hi


ich hatte sowas auch mal bei einem Shop ...

Ich hatte ein HumpPack (Mega Hump Pack 6,0V 5000mAh) bestellt wo aber die Zellen sowas von Down waren, so das ich es leider retunieren musste ....

Schnell war der Händler angeschrieben, dass ich gerne einen neuen Pack haben möchte im Austausch und wenn das nicht geht (evtl. Lieferengpässe) wollte ich dann doch wieder mein Geld zurück <-- was ja auch verständlich ist :geek:

Die Antwort war: Wir werden Ihnen gerne den HumpPack austauschen sollten Sie jedoch lieber das Geld zurück haben wollen, können wir Ihnen nur einen Warengutschein mit der HÄLFTE DES WARENWERTES anbieten........

mir ist fast der AR.... geplatzt...


Da musste ich dann den Händler freundlichst darauf hinweisen dass ich als Verbraucher 14 tägiges Umtauschrecht habe und sehr wohl mein GELD wieder zurück bekommen werde!

Ich sage nur eines ---> DIE (manche Verkäufer) versuchen es immer wieder '' einen dummen zu finden'' aber als Verbraucher hat man auch Rechte ! !

Ende von dem Lied, ich habe meinen neuen Hump Pack bekommen (alle Zellen dieses mal auch OK) und ich bestelle von dem Shop nie wieder was, denn bei solchen Geschäftspraktiken( Im Bezug auf Geld zurück) sage ich nur: NEIN DANKE OHNE MICH ! ! ! :headbang:

In deinem Fall würde ich mir keine Sorgen machen ;)

Versuche ertsmal dich mit dem Verkäufer so zu einigen, falls das doch nichts bringt mach einen Fall bei PayPal auf und versuch dann so dein Geld wieder zurückzubekommen!
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von NewBreeD
#84638 @Almadi:

Um was für ein Teil handelt es sich denn?
Ich finde das schon interessant, zumal einige Dinge ja nun wirklich nicht für den "Endverbraucher" einfach zu reparieren/auszutauschen sind.

Kann aber deine Wut gut verstehen. Habe mit einigen Shops auch so manches durch.
Unter Strich haben die aber alle irgendwie Lehrgeld bezahlt.

z.B. mal 2 Fernbedienungen für die dbox2 bestellt. Warenwert insgesamt keine 10€.
Wollte der ZWEI mal 4,-€ Versand haben. Nach langem hin und her hab ich ihm dann die knapp 18€ überwiesen.
Was kam? EIN Umschlag mit 2,x€ freigemacht im Briefkasten.
Ich war so angepisst.
Hab ne Woche gewartet und dann mal freundlich nachgefragt wo die Ware bleibt. ;)
Antwort: "Verschickt am xx.xx.xx"
Nach meiner Frage nach dem Versandnachweis dann ne Weile hin und her.
paar Tage später hat er mir dann nochmal die Ware versichert als Paket und Express geschickt (Ich hab ihm ne Frist gesetzt, die er haarscharf einhalten konnte).

Manche Händler muss man bestrafen.
Es ist dreist was sich manche herausnehmen. Aber da sind die "großen" auch nicht unbedingt besser. Da sinds halt dann immer "Einzelfälle", die vereinzelt öfter vorkommen ;)
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von Norderstedter
#84639 Wundert ihr euch noch beim Einkaufen im WWW ?


Wer da noch kauft und keine Rechtschutzversicherung hat tut mir leid :lol:

In heutigen Zeiten gibt es nur noch einen weg. Einmalig Anmahnen mit Fristsetzung in Schriftlicher Form. Erfolgt keine Reaktion sofort zum Anwalt. Der freut sich weil er seine Honorarkosten gleich noch oben drauf haut :clap:
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von NewBreeD
#84640 Ich hab noch keinen Anwalt gebraucht um meine Interessen/Rechte durchzusetzen :)

Und ich hab schon recht viel mitgemacht ;)
Ob Onlineshop oder Filiale spielt keine Rolle ;)
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von Almadi
#84641 Nun ja, ich habe ein Ersatz- oder Tuningteil für ein Softairgewehr gekauft. 169,00 €, also nicht gerade Kleingeld. Dieses Ersatzteil lässt sich ganz einfach austauschen und in dem Karton lag sogar noch eine bebilderte Anleitung dabei. Idiotensicher, drei Schrauben und schwupps.

Als alter und erfahrener Modellbauer ist das kein Problem :lol:

Jetzt kommen mir doch glatt zwei Verkäuferdödel dumm und schreiben so einen Mist, dass mir die Nackenhaare zu Berge stehen.
Hallo,
lassen Sie mir bitte einen Nachweis zukommen, dass die Gearbox von einem autorisierten Fachbetrieb eingebaut wurde, erst danach kann ich die Reklamation abwickeln.
Mit freundlichen Grüßen

Jaja, vor allem nach Abschluss des Kaufvertrags 8)

Bei einem anderen Shop liest man das hier bei fast allen Ersatzteilen:

Gewährleistung / Garantie: Bei Tuningteilen ist es nur möglich die gesetzliche Gewährleistung zu geben, wenn der Einbau nachweislich von einer Fachwerkstatt durchgeführt wurde. Ohne einen offiziellen Nachweis (Rechnung) ist eine Gewährleistung nicht möglich.

Ich bin mal gespannt, was die hier dazu sagen:
http://www.wettbewerbszentrale.de/de/be ... /hinweise/

Es gibt auch ein großes Forum, mit vielen Beschwerden über einen besonderen Shop. Leider bekommen die Moderatoren jedes mal einen Lutscher, wenn sie kritische Beiträge ZENSIEREN! Naja, dumme Bengel eben.... :headbang: :headbang: :headbang:
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von rocs
#84644 1) Gewährleistung lässt sich im Verbraucherhandel nicht ausschließen. Nur unter bestimmten Umständen auf 1 Jahr beschränken.

2) Gewährleistung (Gesetz) und Garantie (freiwillig) sind 2 paar Schuhe.


Leider ist auch sehr oft das Problem gegeben, dass der deutsche Verbraucher einfach immer billiger will bzw. sich den billigsten Anbieter sucht und dort bestellt. Viele Anbieter gehen dann jeden Preis mit und der Wettbewerb unterbietet sich so gegenseitig. Kleine Anbieter versuchen dann mitunter oft mit solchen Nummern drumherum zu kommen um Kosten zu senken, da der Gewinn besch... ist.

Fühlt euch nicht gleich wieder persönlich ans Bein gepisst, dies ist nicht explizit auf diesen Fall bezogen. Will wer nen neuen LCD TV kaufen und in der Preissuche steht der bei Händler A zu 950 EUR und bei Händler B zu 1000 EUR ist klar was passiert. ;)

Immer gleich mit Anwalt oder Gesetzes-Bla-Bla-Bla zu drohen ist auch nicht die feine Art. Wie man in den Wald schreit... Der Gesetzgeber gibt dem Verbraucher eh in fast allem Recht. Jegliche Risiken und jegliche Denkarbeit wird zum gewerblichen Anbieter übertragen. Und es gibt auch genügend Verbraucher, welche die rechtliche Situation schamlos versuchen auszunutzen, ich will das Wort was mit B anfängt und ug endet nicht in den Mund nehmen. Wer die Gesetzeslage kennt weiß, wie er Händlern die Eier langziehen kann. Solchen Leuten gehört auch das Handwerk gelegt. Nein, auch das ist erst recht NICHT auf Almadi seine Probleme bezogen!
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von Almadi
#84647 @Rocs: wir reden hier von Gewinnspannen von mehr als 50% !!! Ich habe nicht "billig" gekauft, ganz im Gegenteil. Leider ist es in diesem Bereich so, dass die Händler Billig-China-Plunder für viel Geld hier verscherbeln. Der Markt ist übersichtlich und auch die wenigen Händler. Klar, dass die sich nicht gegenseitig das Wasser abgragben.
Hier gibt es noch Profitgier, die einige Händler zu solchen Machenschaften veranlasst.

Die "Beweissicherung" habe ich gleich vorgenommen und alles gesichert.
Ohoooo, was muss ich dennda lesen? Nicht etwa bei den AGB´s, sondern in der Rubrik "FAQ":
4.2 Zerlegen von Softairwaffen:
Grundsätzlich liegen allen Softairwaffen Beschreibungen bei, in denen unter anderem auch das Zerlegen der Waffen beschrieben wird, sofern dies möglich ist. Wir möchten im Rahmen einer guten Zusammenarbeit darauf hinweisen, dass wir keine Garantie übernehmen, für Artikel die vom Kunden oder einer anderen nicht fachkundigen Person zerlegt wurden. Daher müssen wir auch den erneuten Zusammenbau bzw. die erneute Indstandsetzung einer vom Kunden mit entsprechendem Auftrag zurückgesandten Softair in Rechnung stellen. Bitte erkundigen Sie sich hier im Vorfeld über die entstehenden Kosten.


Bei den FAQ´s können die sonstwas reinschreiben, das ist kein Vertragsbestandteil.
Da erklärt mir doch ein Mitrbeiterfuzzi, dass sie gut rechtlich abgesichert sind :rofl: :rofl: :rofl: Na klar! :lol:
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von rocs
#84648 Ich denke nicht, dass es der Händler so meint. Aber: Wenn es so ist, dann ist das eine GARANTIE-Bestimmung. Da kann er sehrwohl verlangen, dass nicht selbst dranrumgeschraubt wird.

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