- Mittwoch 1. Juli 2009, 19:25
#6799
Bin kein Steuerfachmann. Meine aber, dass es in Deutschland die sogenannte "Kleinunternehmerregelung" gibt. Bedeutet, dass man auf seiner Rechnung keine Mehrwertsteuer aufschlagen darf. Entsprechend ist man auch nicht vorsteuerabzugsberechtigt. Umsatzsteuer fällt glaube ich auch nicht an, zumindest wenn der Umsatz im ersten Jahr 17.500 Euro nicht übersteigt. Im zweiten Jahr sind es glaube ich schon 50.000 Euro.
Steuern zahlt man dann auf die Differenz von Ausgaben ( Material/Herstellung ) und Einnahmen.
Muß also nicht von vorn herein "tot" sein, dieses Thema.
Ansonsten bekommt man bei jedem Finanzamt entsprechende Auskünfte.
Würde mich über "userproduzierte" Teile freuen.
M.f.G.
Hartmut
Wer bremst verliert, wer nicht bremst, verliert auch !?!