- Sonntag 16. August 2009, 22:20
#11614
Egal wie es gedreht wird, auch wenn das "in" fehlt, oder eine Fahrzeugbeschreibung, das ist beabsichtigte Irreführung und jeder Rechtsanwalt wird sich freuen, daraus den Strick zu drehen.
Diese Fälle gibt es zu Hauf und enden meist mit einem Rückzieher vom Verkäufer. Nur wenn er mal auf einen Rechtsverdreher, bzw. Jurastudenten mit ausgeprägtem Neigungsdrang stösst, wird er den CF für das Geld los, egal wie hoch das Angebot ging und fängt sich eine Anzeige ein. Bei solchen "geringen" Werten wird es bei einer kleinen Geldstrafe bleiben, aber dieses ist eine eindeutig beabsichtigter Betrug, da auch das Weglassen von Texten, der Nichthinweis auf einen "nur" Karton bereits in den §263 fällt.
Wer so ein Angebot schreibt muss mit dem Fehldeuten rechnen und ausdrücklich darauf hinweisen, wenn nicht s.O.
@ Bluefox
natürlich ist auch ein defekter Seil, ob gerissen, oder zu weit herausgezogen, ein Fall für die GA, bzw. Gewährleistung (innerhalb der ersten 6Mon), es sei denn, die können dir Fehlverhalten nachweisen! Nach 6Mon bist du in der Beweislage!